Nur eine kurze Notiz: Wir haben die Kampagne heute offiziell gestartet!
Pressetext:
Klage auf Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten eingebracht
Der Antrag nach § 41 Personenstandsgesetz wurde vom Standesamt (MA 63) abgewiesen. Die Beschwerde liegt nun beim Verwaltungsgericht Wien.
In der Vergangenheit wurde von Alex Jürgen (VIMÖ) für Inter Personen die Möglichkeit weiterer Geschlechtseinträge erklagt. Kurz I und Innenminister Kickl mussten handeln, ihre Weisungen sind aber weiterhin diskriminierend. Für Menschen, die weder Frau noch Mann sind oder eine Einordnung grundsätzlich ablehnen, aber keine Variationen der Geschlechtsmerkmale aufweisen, besteht zurzeit keine Möglichkeit ihre Geschlechtsidentität in offiziellen Dokumenten widerzuspiegeln.
„Hätte ich heute geheiratet, hätte ich morgen schon einen Pass mit neuem Namen. Als nicht-binäre Person muss ich leider vors Höchstgericht ziehen, um meinen Personenstand ändern zu lassen. Das Personenstandsregister soll den Personenstand aber nur dokumentieren, nicht Personen vorschreiben, was sie zu sein haben.“
Kläger*in der Genderklage
Die Klage ist eine Initiative der Kläger*in in Zusammenarbeit mit Venib und Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (RKL). Von den mehr als 50 Organisationen, die sich in offenem Brief anlässlich des internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an die zuständigen Regierungsspitzen wandet, stehen auch einige hinter der Genderklage.